Auf einen Blick
Nach dem Verkehrsunfall
Erst zum Anwalt, dann zum Gutachter
Mit langjähriger Erfahrung begleiten wir Mandanten aus Bochum und dem gesamten Ruhrgebiet bei der Unfallregulierung sowie in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen.
Ein Verkehrsunfall trifft fast jeden einmal. Gerade dann werden oft schnell Entscheidungen getroffen, die bares Geld kosten. Der wichtigste Rat vorweg: Sprechen Sie nach einem unverschuldeten Unfall zuerst mit einem Anwalt, noch bevor Sie einen Gutachter oder eine Werkstatt beauftragen, und bevor Sie Angebote der gegnerischen Versicherung annehmen.
Denn als Geschädigter haben Sie in der Regel das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu wählen und die Werkstatt frei zu bestimmen. Lassen Sie sich nicht auf den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter oder Reparaturbetrieb drängen; diese Vorschläge dienen nicht in erster Linie Ihren Interessen. Wer hier vorschnell zustimmt, verschenkt häufig berechtigte Ansprüche.
Wir prüfen für Sie, was Sie alles geltend machen können, und gehen die einzelnen Positionen mit Ihnen durch: Reparaturkosten oder Entschädigung beim wirtschaftlichen Totalschaden, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen, Schmerzensgeld bei Personenschäden, Verdienstausfall und weitere Schäden. Auch Kürzungen der Versicherung müssen Sie nicht einfach hinnehmen; nicht jede Kürzung ist berechtigt. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit den Versicherungen für Sie.
Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Unfall in Bochum, im Umland (etwa Castrop-Rauxel, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hattingen, Herne, Recklinghausen, Witten oder Wetter) oder anderswo in Deutschland ereignet hat. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt zudem in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten Ihres Anwalts.
Unfall gehabt? Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin, damit sich aufdrängende Fragen sofort klären lassen: 0234 / 68 766 -0.
Verteidigung
Verkehrsstrafrecht & Ordnungswidrigkeiten
Bei Bußgeldbescheid, Anhörung als Beschuldigter, Strafbefehl oder Anklage stehen wir Ihnen im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht als Verteidiger zur Seite, gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft ebenso wie vor Gericht. Wurden Sie geblitzt oder haben Sie einen Anhörungsbogen bzw. Zeugenfragebogen erhalten, gilt vor allem eines: Machen Sie keine vorschnellen Angaben, Sie müssen sich nicht selbst belasten. Wir nehmen zunächst Einsicht in die Bußgeldakte, prüfen Messung und Vorwürfe und legen fristgerecht Einspruch oder Rechtsmittel ein. Gerade bei Blitzer-Messungen lohnt sich die Kontrolle: Fehler beim Toleranzabzug, an der Eichung des Messgeräts oder am Messverfahren können zur Einstellung oder Reduzierung führen. Sollte die Bußgeldstelle nicht einlenken, vertreten wir Sie vor dem Amtsgericht Bochum, in Verkehrsstrafsachen auch vor dem Landgericht Bochum, sowie vor den Amts- und Landgerichten der Region, etwa in Herne, Witten, Hattingen, Gelsenkirchen, Essen oder Hagen.
Typische Vorwürfe betreffen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Blitzer), Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße, Handy am Steuer sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, § 142 StGB). Häufig geht es dabei um Fahrverbot, Punkte in Flensburg, den Entzug der Fahrerlaubnis oder eine drohende MPU. Auch ein Blick auf das Blitzerfoto kann sich lohnen: Ist der Fahrer darauf nicht zweifelsfrei zu erkennen, kann ein Einspruch erfolgversprechend sein; kann der Fahrer nicht ermittelt werden, droht hingegen eine Fahrtenbuchauflage. Geht der Vorwurf über eine Ordnungswidrigkeit hinaus, etwa bei Trunkenheits- oder Drogenfahrten oder bei Unfallflucht, verteidigen wir Sie wie in anderen Strafsachen; mehr dazu auf unserer Seite zum Strafrecht.
Rund ums Fahrzeug
Kauf, Verkauf und Reparatur
Über das klassische Verkehrsrecht hinaus beraten wir Sie auch beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, bei Gewährleistungsansprüchen, der Rückabwicklung von Kaufverträgen, bei Mängeln nach Reparaturen (Werkvertragsrecht) sowie bei Minderungsansprüchen. Sprechen Sie uns an; siehe auch unsere Seiten zum Kaufrecht und Schadensersatzrecht.
Ihre Ansprechpartner
Wir sind für Sie da
Häufige Fragen
FAQ – Verkehrsrecht
Ab 0,5 Promille liegt im Regelfall eine Ordnungswidrigkeit vor, üblich sind 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Ab 1,1 Promille wird von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen; dann handelt es sich um eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr) mit drohendem Entzug der Fahrerlaubnis. Bereits ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall eine Straftat vorliegen. Die genaue Bewertung hängt vom Einzelfall ab, lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht im Regelfall ab 31 km/h zu viel innerorts und ab 41 km/h zu viel außerorts. Ein Punkt wird in der Regel ab 21 km/h Überschreitung eingetragen. Vor der Messung wird ein Toleranzabzug vorgenommen. Ob die Messung korrekt war, lässt sich anwaltlich überprüfen.
Häufig ja. Messfehler, Formfehler im Bescheid oder Besonderheiten des Einzelfalls können dazu führen, dass das Bußgeld entfällt, reduziert wird oder ein Fahrverbot vermieden werden kann. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung erfolgen. Wir nehmen Akteneinsicht und prüfen Ihre Erfolgsaussichten.
In bestimmten Fällen lässt sich ein Fahrverbot abwenden oder in eine höhere Geldbuße umwandeln, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust. Bei Erstverstößen besteht zudem eine Abgabefrist von vier Monaten, innerhalb derer Sie den Beginn des Fahrverbots selbst wählen können. Wir prüfen, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.
Wer sich nach einem Unfall entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, macht sich nach § 142 StGB strafbar, auch bei kleineren Schäden. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie Punkte und unter Umständen der Entzug der Fahrerlaubnis. Machen Sie keine vorschnellen Angaben und kontaktieren Sie zeitnah einen Anwalt.
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung wird unter anderem ab 1,6 Promille verlangt, kann aber auch bei wiederholten Verstößen oder Drogen am Steuer angeordnet werden. Feste Promillegrenzen gibt es dafür nicht in jedem Fall. Wir beraten Sie zum Vorgehen rund um die Fahrerlaubnis.
Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie in der Regel das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen und die Werkstatt frei zu wählen. Lassen Sie sich nicht vorschnell auf Vorschläge der gegnerischen Versicherung ein, sprechen Sie vorher mit uns.
In Betracht kommen unter anderem Reparaturkosten oder Entschädigung bei wirtschaftlichem Totalschaden, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Schmerzensgeld bei Personenschäden, Verdienstausfall sowie die Erstattung der Anwaltskosten. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten Ihres Anwalts.
Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine vorschnellen Angaben, Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Füllen Sie den Bogen am besten gar nicht selbst aus, sondern lassen Sie sich zuvor anwaltlich beraten. Wir nehmen für Sie zunächst Einsicht in die Bußgeldakte; erst danach lässt sich sinnvoll entscheiden, welche Angaben überhaupt gemacht werden sollten.
In der Probezeit haben Verstöße oft zusätzliche Folgen, etwa die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars. Gerade als Fahranfänger lohnt es sich, den Bußgeldbescheid auf seine Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen, bevor man ihn akzeptiert. Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Punkte werden nach festen Fristen automatisch gelöscht; unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein freiwilliges Fahreignungsseminar möglich, mit dem sich ein Punkt abbauen lässt. Wichtiger ist jedoch, von vornherein unberechtigte Punkte zu vermeiden, deshalb sollten Sie einen Bußgeldbescheid vor der Zahlung prüfen lassen.
Ärger im Straßenverkehr?
Ob nach einem Unfall, bei Post von der Bußgeldstelle oder einer Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft, vereinbaren Sie zeitnah einen Termin, bitte vorab mit dem Sekretariat. Machen Sie vorher keine Angaben zur Sache.
Huestraße 5 | 44787 Bochum, Nähe Hauptbahnhof
Öffnungszeiten: Mo–Do 8:30–13:00 & 13:30–17:30 Uhr, Fr 8:30–13:30 Uhr