Auf einen Blick
Ihr Partner beim Forderungseinzug
Damit aus offenen Rechnungen kein Verlust wird
Unbezahlte Rechnungen gehören für Unternehmen und Selbstständige zu den unangenehmsten Themen des Alltags, und im schlimmsten Fall gefährden sie die Liquidität. Ein professionelles Forderungsmanagement hilft, Außenstände zügig zu realisieren, ohne dass Sie dafür Zeit und Ressourcen im Tagesgeschäft verlieren. Das Inkasso, also der Forderungseinzug, ist kein eigenes Gesetz, sondern stützt sich vor allem auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO).
Unsere Kanzlei in Bochum verfügt über langjährige Erfahrung im Forderungseinzug und arbeitet für kleine und mittelständische Unternehmen ebenso wie für Selbstständige. Wir übernehmen die Abwicklung vom ersten Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung und behalten Fristen und Kosten im Blick. Umgekehrt vertreten wir auch Mandanten, die sich gegen eine unberechtigte Forderung wehren müssen.
Themen im Detail
Forderungseinzug & Inkasso von A bis Z
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Am Anfang steht die außergerichtliche Zahlungsaufforderung: Wir fordern den Schuldner anwaltlich und mit klarer Frist zur Zahlung auf. Ein anwaltliches Schreiben erzeugt erfahrungsgemäß mehr Nachdruck als eine weitere eigene Mahnung und führt häufig schon zur Zahlung, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Zugleich bildet es die Grundlage für das weitere Vorgehen. Befand sich der Schuldner bei Beauftragung bereits in Verzug, gehören die anwaltlichen Kosten und die Verzugszinsen grundsätzlich zum ersatzfähigen Verzugsschaden; wird der Anwalt dagegen schon mit der ersten Mahnung beauftragt, sind diese Kosten in der Regel nicht erstattungsfähig.
Zahlt der Schuldner nicht, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren über das zentrale Mahngericht ein. Dort wird ein Mahnbescheid erlassen und dem Schuldner zugestellt. Widerspricht er nicht innerhalb von zwei Wochen, folgt der Vollstreckungsbescheid als vollstreckbarer Titel. Dieses Verfahren ist schneller und günstiger als eine Klage. Widerspricht der Schuldner, geht es in den Zivilprozess über. Wir stellen die Anträge und überwachen alle Fristen.
Mit einem vollstreckbaren Titel setzen wir Ihre Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung durch. Möglich sind unter anderem die Kontopfändung, die Gehaltspfändung und die Beauftragung des Gerichtsvollziehers. Reagiert der Schuldner nicht oder ist seine Zahlungsfähigkeit unklar, kann er zur Abgabe der Vermögensauskunft verpflichtet werden, die seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegt. Wir wählen die erfolgversprechenden Maßnahmen aus.
Nicht jede Forderung und nicht jedes Inkasso-Schreiben ist berechtigt. Werden Sie zu Unrecht in Anspruch genommen, sollten Sie nicht vorschnell aus Druck zahlen. Wir prüfen, ob der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach besteht, ob die geltend gemachten Kosten zulässig sind und ob die Forderung womöglich bereits verjährt ist. Anschließend wehren wir unberechtigte Forderungen ab und übernehmen die Auseinandersetzung mit dem Gläubiger oder Inkassodienstleister.
Hinweis: Geht es um eine Forderung aus einem Kauf oder einem Vertrag, finden Sie ergänzende Informationen auf unseren Seiten zum Kaufrecht und zum Vertrags- und Werkvertragsrecht.
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Häufige Fragen
FAQ – Forderungseinzug & Inkasso
Zunächst sollte der Schuldner mit einer klaren Zahlungsaufforderung und Frist gemahnt werden. Reagiert er nicht, übernimmt eine anwaltliche Zahlungsaufforderung oft mehr Nachdruck als eine weitere eigene Mahnung. Bleibt auch das erfolglos, stehen das gerichtliche Mahnverfahren und anschließend die Zwangsvollstreckung zur Verfügung. Wir prüfen Ihre Forderung, mahnen den Schuldner an und setzen Ihren Anspruch konsequent durch.
Verzug tritt in der Regel durch eine Mahnung nach Fälligkeit ein, bei Geschäften zwischen Unternehmen oft auch 30 Tage nach Zugang der Rechnung. Ab Verzug können Sie Verzugszinsen verlangen. Wird der Anwalt beauftragt, nachdem der Schuldner bereits in Verzug ist, gehören auch die anwaltlichen Kosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Verzugsschaden. Beauftragen Sie den Anwalt dagegen schon mit der ersten Mahnung, sind diese Kosten in der Regel nicht erstattungsfähig, weil der Verzug erst durch diese Mahnung eintritt. Wir berechnen Ihre Forderung einschließlich Zinsen und Kosten korrekt.
Das außergerichtliche Mahnverfahren ist die anwaltliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner, noch ohne Gericht. Das gerichtliche Mahnverfahren läuft über das zentrale Mahngericht und führt zu einem Mahnbescheid und, wenn der Schuldner nicht widerspricht, zu einem Vollstreckungsbescheid. Dieser ist ein vollstreckbarer Titel. Das Verfahren ist schneller und kostengünstiger als eine Klage, solange der Schuldner nicht widerspricht.
Auf Antrag erlässt das zentrale Mahngericht einen Mahnbescheid, der dem Schuldner zugestellt wird. Legt er nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Widerspricht der Schuldner, geht das Verfahren in einen normalen Zivilprozess über. Wir stellen die Anträge, überwachen die Fristen und leiten die jeweils nächsten Schritte für Sie ein.
Mit einem vollstreckbaren Titel kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Möglich sind unter anderem die Pfändung des Kontos (Kontopfändung), die Pfändung des Arbeitseinkommens (Gehaltspfändung) sowie die Beauftragung des Gerichtsvollziehers. Zahlt oder reagiert der Schuldner nicht, kann er zur Abgabe der Vermögensauskunft verpflichtet werden. Wir wählen die erfolgversprechenden Vollstreckungsmaßnahmen aus und leiten sie ein.
Mit der Vermögensauskunft, früher als eidesstattliche Versicherung bezeichnet, muss der Schuldner seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Das zeigt, ob und wo eine Pfändung Aussicht auf Erfolg hat, etwa Konten, Arbeitgeber oder Fahrzeuge. Verweigert er die Auskunft, drohen weitere Maßnahmen. Wir veranlassen die Abnahme der Vermögensauskunft über den Gerichtsvollzieher.
Häufig ja. Gerade das gerichtliche Mahnverfahren ist vergleichsweise günstig, und bei einem Schuldner, der sich bereits in Verzug befindet, gehören die Kosten der Rechtsverfolgung grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt vor allem von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners ab. Diese lässt sich im Verfahren klären. Wir schätzen die Erfolgsaussichten realistisch ein, damit Sie nicht gutem Geld schlechtes hinterherwerfen.
Nicht jede Forderung und nicht jedes Inkasso-Schreiben ist berechtigt. Zahlen Sie nicht vorschnell aus Druck, sondern lassen Sie die Forderung prüfen. Oft sind Höhe, Kosten oder der Anspruch selbst angreifbar, mitunter ist die Forderung bereits verjährt. Wir prüfen die Berechtigung, wehren unberechtigte Forderungen ab und übernehmen die Auseinandersetzung mit dem Gläubiger oder Inkassodienstleister für Sie.
Offene Forderungen durchsetzen?
Schildern Sie uns Ihren Fall und vereinbaren Sie einen Termin, bitte immer vorab mit dem Sekretariat. Halten Sie Rechnungen und bisherige Mahnungen bereit.
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