☎ 0234 / 68 766 -0 info@ra-ansorge.de

Rechtsanwälte Ansorge & Ansorge · Bochum

Notar Wolf Ansorge in Bochum

Beurkundung, Beglaubigung und rechtssichere Vertragsgestaltung: qualifiziert, lösungsorientiert und persönlich. Kurzfristige Termine, zügige Abwicklung: in unserer Kanzlei im Herzen von Bochum.

Termin vereinbaren Online-Formulare
Notar Wolf Ansorge aus Bochum

Auf einen Blick

NotarWolf Ansorge, Huestraße 5, 44787 Bochum (Nähe Hauptbahnhof) LeistungenBeurkundung & Beglaubigung: Immobilienkauf, Testament & Berliner Testament, Vorsorgevollmacht, GmbH-Gründung, Schenkung & Übergabevertrag KostenBundesweit einheitlich nach GNotKG: Notarkosten-Rechner auf dieser Seite TerminTelefonisch unter 0234 / 68 766 -0, kurzfristige Termine möglich

Herzlich willkommen

Ihr Notar in Bochum

Ich freue mich, Sie auf meiner Internetseite begrüßen zu dürfen. Gemeinsam mit meinen motivierten und freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berate ich Sie als Notar qualifiziert, lösungsorientiert und rechtssicher in allen Ihren notariellen Angelegenheiten.

Ob Sie kurzfristig einen Grundstücks- oder Wohnungskaufvertrag benötigen, an die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrages denken, eine General- und Vorsorgevollmacht für Sie von Bedeutung ist, Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen möchten oder im Zusammenhang mit einer Gesellschaft Verträge oder Handelsregisteranmeldungen benötigen, etwa bei der Gründung einer GmbH: Sie sind bei mir als Notar an der richtigen Adresse.

Die Vergabe kurzfristiger Termine sowie die zügige und sachkundige Abwicklung Ihrer notariellen Angelegenheiten bilden das Fundament für eine maßgeschneiderte, individuelle Beratung und Betreuung. Selbstverständlich nehmen auch Mandanten aus dem gesamten Ruhrgebiet, etwa aus Herne, Witten, Essen und Hagen, meine notariellen Leistungen in Bochum in Anspruch. Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Ich freue mich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.

Aufgaben des Notars

Tätigkeiten des Notars Wolf Ansorge

Die Mitwirkung des Notars ist vom Gesetzgeber überall dort vorgesehen, wo die Beteiligten wegen weitreichender persönlicher und wirtschaftlicher Folgen geschützt werden sollen.

Beurkundung

Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art sowie von Tatsachenfeststellungen, etwa Beglaubigungen, Urheberschaften, Verlosungen, Wechselproteste oder Feststellungsurkunden.

Beglaubigung & Verwahrung

Der Notar nimmt Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vor. Auch die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten gehört zu seinen Aufgaben.

Unabhängig & unparteiisch

Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Das unterscheidet ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, und macht ihn zum neutralen Begleiter aller Beteiligten.

Video: Hauskauf beim Notar
Beim Abspielen wird eine Verbindung zu YouTube (Google) hergestellt und es werden Daten übertragen. Erst nach Ihrem Klick wird das Video geladen.
Video: Testament bei der Notarin
Beim Abspielen wird eine Verbindung zu YouTube (Google) hergestellt und es werden Daten übertragen. Erst nach Ihrem Klick wird das Video geladen.

Schwerpunkte

Kerntätigkeiten nach Rechtsgebieten

Ein Überblick über die wichtigsten Bereiche der notariellen Praxis. Tippen Sie auf ein Rechtsgebiet für Details.

Innerhalb des Grundstücksrechts befasst sich der Notar insbesondere mit der Erstellung von Grundstückskaufverträgen (Hauskauf), unentgeltlichen Grundstücksübertragungen (Schenkung, Übergabevertrag), der Regelung von Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechten wie Grundschuld oder Hypothek (Belastung eines Grundstücks bzw. Löschungsantrag), dem Bauträgervertrag, dem Verkauf von Wohnungseigentum sowie der Regelung von Nießbrauch und Wohnungsrechten.

Immobilienkauf

Kauf und Verkauf einer Immobilie überragen aufgrund ihrer finanziellen Bedeutung die üblichen Geschäfte des Alltags. Häufig wird das gesamte Ersparte investiert und zusätzlich ein Darlehen aufgenommen; auf Verkäuferseite wird einer der werthaltigsten Gegenstände aus dem eigenen Vermögen ausgegliedert.

Um Risiken zu vermeiden, ist beim Immobilienkauf die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgesehen. Der Notar berät sachgemäß, hilft bei der Gestaltung und besorgt für den Vollzug häufig die erforderlichen Dokumente und Erklärungen. Anschließend überwacht er die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Käufer.

Dabei achtet der Notar insbesondere darauf, dass keine ungesicherten Vorleistungen vereinbart werden: Der Käufer soll den Kaufpreis nicht zahlen, ohne das Grundstück zu erhalten, und der Verkäufer sein Grundstück nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten. Der Notar ergründet die Vorstellungen der Vertragspartner, zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf und erstellt darauf ausgerichtet den Entwurf des Kaufvertrages.

Immobilienkaufverträge betreffen in der Regel Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Bauträgerverträge, Erbbaurechtsverträge oder den Erwerb des Baugrundstücks. Jedes dieser Objekte bringt Anpassungsnotwendigkeiten für den konkreten Kaufvertrag mit sich, die der Notar berücksichtigt, etwa hinsichtlich der Löschung nicht übernommener Belastungen, der Kaufpreisfälligkeit und des Besitzübergangs.

Kauf einer Eigentumswohnung

Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt der Käufer nicht nur das Eigentum an der Wohnung (Sondereigentum), sondern zugleich einen Miteigentumsanteil am gesamten Gebäude und am Grundstück (Gemeinschaftseigentum). Der Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung weicht daher in mancher Hinsicht vom Kaufvertrag über ein bebautes oder unbebautes Grundstück ab.

Sondereigentum besteht zugunsten des jeweiligen Miteigentümers zunächst an der Wohnung, teilweise zusätzlich etwa an einer Garage. Ein davon zu unterscheidendes Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum besteht häufig an Stellplätzen, Gärten, Terrassen oder Dachböden: Es führt dazu, dass Bereiche des Gemeinschaftseigentums ausschließlich von einem Miteigentümer genutzt werden können.

Die Regelung des Miteinanders der Wohnungseigentümer findet sich in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung. Diese sollte sich der Käufer vor der Beurkundung aushändigen lassen. Ebenso empfiehlt sich Einsicht in die Beschlusssammlung, die Vereinbarungen und Verträge der Eigentümergemeinschaft sowie in etwaige gerichtliche Entscheidungen; ab Eigentumsübergang gelten diese Regelungen für den Erwerber, ebenso wie etwa der Verwaltervertrag.

Aus dem Hausgeld werden gegebenenfalls Verwalterkosten und Kosten der Gemeinschaft gezahlt sowie eine Instandhaltungsrücklage gebildet. Höhe und genaue Regelungen des Hausgeldes sollte der Käufer vor Vertragsschluss in Erfahrung bringen, ebenso, ob Rückstände bestehen.

Die Tätigkeit des Notars im Erbrecht liegt im Wesentlichen in der Beurkundung von Testamenten und gemeinschaftlichen Testamenten (sogenanntes Berliner Testament), Erbverträgen und Erbscheinsanträgen.

Erbschaft & Vermögensnachfolge

Das deutsche Erbrecht bietet weitreichende Möglichkeiten, die eigene Vermögensnachfolge zu gestalten. Der Erblasser kann zu Lebzeiten entscheiden, ob er eine Regelung für den Erbfall trifft oder eine lebzeitige Verfügung (sogenannte vorweggenommene Erbfolge) vornimmt.

Auf den Todesfall ausgerichtete Verfügungen sind insbesondere das gemeinschaftliche Testament (Berliner Testament), das Einzeltestament, der Erbvertrag, das Vermächtnis und die Testamentsvollstreckung. Lebzeitige Verfügungen sind insbesondere die Schenkung und der Übergabevertrag. Gerade bei größeren Vermögen werden diese Gestaltungselemente häufig miteinander verknüpft.

Damit Sie die Lösung für Ihren konkreten Einzelfall finden, berät Sie der Notar zu den einzelnen Möglichkeiten unter Beachtung der maßgeblichen Gesetze, einschließlich der Vor- und Nachteile der jeweiligen Gestaltung, damit Sie die für Sie vorteilhafteste Lösung wählen können.

Testament

Mit einem Testament regeln Sie, wer Ihr Vermögen nach dem Todesfall erhält, und können etwa Vermächtnisse oder Testamentsvollstreckung anordnen. Durch das Testament kann, muss aber nicht, von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden; auch nicht verwandte Personen können als Erben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt und gesetzliche Erbteile abgeändert werden.

Es gibt das Einzeltestament und das gemeinschaftliche Testament (Berliner Testament), das ausschließlich von Ehegatten errichtet werden kann. Beide können notariell oder eigenhändig errichtet werden. Bei der eigenhändigen Errichtung sind besondere Formvorschriften zwingend einzuhalten; um Ungenauigkeiten oder Fehler zu vermeiden, kann eine notarielle Beratung oder Beurkundung empfehlenswert sein.

Erbvertrag

Auch mit einem Erbvertrag lässt sich die Vermögensnachfolge regeln, einschließlich weiterer erbrechtlicher Anordnungen wie Vermächtnis oder Testamentsvollstreckung. Der Erbvertrag unterscheidet sich vom Testament insbesondere dadurch, dass mindestens zwei Vertragspartner beteiligt sind; er ist stets zu beurkunden. Im Gegensatz zum Berliner Testament können auch Personen einen Erbvertrag schließen, die nicht miteinander verheiratet sind.

Nach Abschluss eines Erbvertrages können getroffene Verfügungen von Todes wegen grundsätzlich nur noch mit Zustimmung der Vertragsbeteiligten geändert werden; nach dem Tod eines Vertragspartners in der Regel gar nicht mehr. Diese besondere Bindung macht den Nachlass für den Erblasser steuerbar. Sollen spätere einseitige Änderungen möglich bleiben, können diese ausdrücklich im Erbvertrag geregelt werden.

Vermächtnis

Neben den Erben kann in Testament oder Erbvertrag auch geregelt werden, wer Vermächtnisnehmer werden soll. Der Vermächtnisnehmer wird nicht Miterbe, sondern erhält beispielsweise einzelne Gegenstände aus dem Nachlass. Eigentümer wird er nicht bereits durch den Todesfall, sondern erst durch die Übereignung durch die Erben, auf die er einen schuldrechtlichen Anspruch hat.

Familienrechtliche Angelegenheiten begegnen dem Notar unter anderem im Bereich der Eheverträge, der Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, bei Erklärungen im Kindschaftsrecht, etwa Adoptionen oder Vaterschaftsanerkennungen, sowie bei Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarungen.

Im Gesellschaftsrecht besteht die Tätigkeit des Notars unter anderem in der Gründung von GmbHs und Aktiengesellschaften, in Umwandlungen und Satzungsänderungen sowie in Handels- und Vereinsregisteranmeldungen.

Gut zu wissen: Einzelne Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Beurkundung durch einen Notar, unter anderem der Grundstückskaufvertrag, der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH und der Erbvertrag. Andere Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen, die der Gesetzgeber nicht ausdrücklich der notariellen Beurkundung unterworfen hat, etwa Testamente, können optional beurkundet werden.

Transparente Kosten

Notarkosten vorab berechnen

Verschaffen Sie sich in wenigen Schritten einen ersten Überblick über die voraussichtlichen Notargebühren: für Immobilienkauf, Testament und Erbschein, GmbH-Gründung oder Schenkung. Alle Eingaben werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet.

Datenschutzhinweis

🔒 Ihre Daten bleiben bei Ihnen

Diese Anwendung verarbeitet Ihre Angaben ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert, übertragen oder an Dritte weitergegeben.

Es werden keine Cookies gesetzt und kein Tracking durchgeführt.

Die Ergebnisse dienen nur zur ersten Orientierung. Maßgeblich sind stets die individuellen Umstände des Einzelfalls und die Gebührentabelle nach GNotKG. Verantwortlich: Rechtsanwälte Ansorge & Ansorge, Huestraße 5, 44787 Bochum. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

FAQ – Gut zu wissen rund um den Notar

Antworten auf die Fragen, die uns in der notariellen Praxis am häufigsten gestellt werden.

Die Notargebühren sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Sie richten sich nach dem Geschäftswert, etwa dem Kaufpreis einer Immobilie, und sind bei jedem Notar in Deutschland gleich hoch. Eine erste Orientierung gibt Ihnen unser Notarkosten-Rechner weiter oben auf dieser Seite.

Gegenüber dem Notar haften kraft Gesetzes grundsätzlich beide Vertragsparteien. Im Innenverhältnis wird die Kostentragung im Kaufvertrag geregelt; üblicherweise übernimmt der Käufer die Kosten der Beurkundung.

Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit einer Unterschrift. Die Beurkundung geht deutlich weiter: Der Notar gestaltet bzw. prüft den Inhalt, belehrt die Beteiligten über die rechtliche Tragweite und verliest die Urkunde. Das gesamte Rechtsgeschäft wird in der notariellen Urkunde dokumentiert.

Ja, es besteht grundsätzlich freie Notarwahl. Sie sind insbesondere nicht an den Notar gebunden, den etwa ein Makler, eine Bank oder die andere Vertragspartei vorschlägt.

Nein. Ein Testament kann auch eigenhändig errichtet werden, es muss dann allerdings vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Das notarielle Testament bietet jedoch Vorteile: Es beugt Formfehlern und Unklarheiten vor und macht im Erbfall häufig den kostenpflichtigen Erbschein entbehrlich.

In jedem Fall einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass). Je nach Angelegenheit kommen weitere Unterlagen hinzu, etwa der Grundbuchauszug oder vorhandene Vertragsunterlagen; bei bestimmten Geschäften wird zudem die steuerliche Identifikationsnummer benötigt. Welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind, teilt Ihnen meine Geschäftsstelle gerne vor dem Termin mit.

Die Vergabe kurzfristiger Termine gehört zum Selbstverständnis meiner Geschäftsstelle. Rufen Sie einfach an, häufig lässt sich kurzfristig ein Termin einrichten: 0234 / 68 766 -0.

Nach Eingang der Eckdaten erstellt der Notar einen Vertragsentwurf, den die Beteiligten vorab erhalten. Im Beurkundungstermin wird der Vertrag verlesen, erläutert und unterschrieben. Anschließend übernimmt der Notar den Vollzug: Er holt die erforderlichen Erklärungen und Genehmigungen ein, achtet auf die Kaufpreisfälligkeit und veranlasst die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.

Das Berliner Testament ist die verbreitetste Form des gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten: Die Eheleute setzen sich gegenseitig zu Erben ein, die Kinder werden in der Regel Schlusserben nach dem Tod des länger Lebenden. Zu beachten ist die Bindungswirkung: Nach dem ersten Erbfall kann der überlebende Ehegatte die gemeinsamen Verfügungen grundsätzlich nicht mehr einseitig ändern. Ob diese Gestaltung zu Ihrer Familiensituation passt, klären wir gerne im persönlichen Gespräch.

Der Erbschein weist die Erbenstellung nach, etwa gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag nebst gerichtlichem Eröffnungsprotokoll vor, ist ein Erbschein häufig entbehrlich. Das spart im Erbfall Zeit und Kosten und ist einer der praktischen Vorteile der notariellen Verfügung von Todes wegen.

Ohne Vollmacht sind Angehörige grundsätzlich nicht automatisch vertretungsbefugt; Ehegatten haben seit 2023 lediglich ein zeitlich begrenztes Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Ohne Vorsorge kann das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Mit einer General- und Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handeln darf. Die notarielle Form empfiehlt sich insbesondere, wenn die Vollmacht auch Grundstücksgeschäfte oder Bankangelegenheiten umfassen soll.

Die Kosten einer Hausüberschreibung, etwa im Wege der Schenkung oder des Übergabevertrags richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und sind im GNotKG bundesweit einheitlich geregelt. Eine erste Orientierung gibt Ihnen unser Notarkosten-Rechner weiter oben auf dieser Seite (Bereich Schenkung). Daneben können steuerliche Aspekte eine Rolle spielen, etwa die Schenkungsteuer-Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können.

Ja. Die Beteiligten erhalten den Entwurf rechtzeitig vor der Beurkundung, damit sie ihn in Ruhe prüfen und Fragen klären können.

Beides sind im Grundbuch eingetragene Rechte, die häufig bei der Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten, etwa per Schenkung oder Übergabevertrag, vorbehalten werden. Der Nießbrauch ist das umfassendere Recht: Der Berechtigte darf die Immobilie selbst nutzen oder vermieten und die Erträge behalten. Das Wohnungsrecht berechtigt demgegenüber nur dazu, die Wohnung oder das Haus persönlich zu bewohnen. Beide Rechte können den steuerlichen Wert einer Schenkung mindern und wirken sich auf den Geschäftswert, und damit auf die Beurkundungskosten aus. Welche Gestaltung zu Ihrer Situation passt, klären wir gerne im persönlichen Gespräch.

Das Vorlesen ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 13 BeurkG) und dient Ihrem Schutz: Es stellt sicher, dass alle Beteiligten den Inhalt des Geschäfts und die Tragweite ihrer Erklärungen genau kennen, bevor sie unterschreiben. Erfahrungsgemäß kommen gerade beim Vorlesen noch Fragen auf, die der Notar direkt beantwortet; bei Bedarf werden letzte Änderungen am Text vorgenommen. So können Sie bei der Unterschrift sicher sein, dass die Urkunde Ihren Vorstellungen entspricht.

Beide Dokumente ergänzen sich: Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie handeln und entscheiden darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, etwa in Vermögens-, Behörden- oder Gesundheitsangelegenheiten. Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen; sie richtet sich vor allem an Ärzte und Bevollmächtigte. In der Praxis werden beide Dokumente häufig miteinander kombiniert. Gerne beraten wir Sie, welche Gestaltung zu Ihrer Lebenssituation passt.

Ist das Darlehen zurückgezahlt, stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus. Für die Löschung im Grundbuch ist zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers erforderlich, die öffentlich beglaubigt werden muss; das übernimmt der Notar, der anschließend die Unterlagen beim Grundbuchamt einreicht. Übrigens: Eine Pflicht zur Löschung besteht nicht. Die Grundschuld kann auch im Grundbuch stehen bleiben und später für eine neue Finanzierung wiederverwendet werden. Ob Löschen oder Stehenlassen sinnvoller ist, hängt von Ihrer Situation ab.

Persönliche Beratung gewünscht?

Gerne können Sie Kontakt zu meiner Geschäftsstelle aufnehmen, um die Einzelheiten Ihres persönlichen Anliegens abzuklären. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Huestraße 5  |  44787 Bochum, Nähe Hauptbahnhof
Öffnungszeiten: Mo–Do 8:30–13:00 & 13:30–17:30 Uhr, Fr 8:30–13:30 Uhr