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Rechtsanwälte Ansorge & Ansorge · Bochum

Anwalt für Arbeitsrecht in Bochum

Kündigung erhalten, Aufhebungsvertrag auf dem Tisch oder Fragen zum Arbeitsvertrag? Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber, außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht. Kurzfristige Termine in unserer Bochumer Kanzlei.

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Auf einen Blick

Beratung fürArbeitnehmer und Arbeitgeber, außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht SchwerpunkteKündigungsschutz, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag Wichtige FristKündigungsschutzklage binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG) TerminTelefonisch unter 0234 / 68 766 -0, Arbeitsgerichte Bochum, Essen, Hagen, Herne

Kompetente Rechtsberatung

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bochum? In unserer Kanzlei erhalten Sie fundierte Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht, ob es um die Prüfung Ihres Arbeitsvertrags, eine Kündigung oder die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags geht. Wir stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite.

Besonders in schwierigen Situationen wie einer Kündigungsschutzklage ist es wichtig, einen kompetenten Anwalt an seiner Seite zu haben. Wir unterstützen Arbeitnehmer und Betriebsräte bei der Durchsetzung ihrer Rechte und beraten umfassend, etwa zu Abfindungen.

Unsere Kanzlei in Bochum hat sich auf das Arbeitsrecht ausgerichtet und bietet individuelle Lösungen, die auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sind. Wir kennen die aktuellen Entwicklungen und die Rechtsprechung und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein.

Das Arbeitsrecht in Deutschland regelt unter anderem die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, das sogenannte Individualarbeitsrecht. Genau hier liegt der Schwerpunkt unserer Beratung, und zwar von der Begründung des Arbeitsverhältnisses bis zu seiner Beendigung. Unsere anwaltliche Beratung ist dabei nicht auf Bochum beschränkt, wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Ruhrgebiet, etwa aus Herne, Witten, Essen und Hagen.

Unsere Leistungen

Wobei wir Sie unterstützen

Außergerichtlich und gerichtlich an Ihrer Seite, unter anderem vor dem Arbeitsgericht Bochum, dem Arbeitsgericht Essen, dem Arbeitsgericht Hagen und dem Arbeitsgericht Herne.

Kündigungsschutzklagen

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung und vertreten Sie vor Gericht. Dabei klären wir insbesondere, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und ob eine etwaige Sozialauswahl ordnungsgemäß getroffen wurde.

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Abfindungsverhandlungen

Wir unterstützen Sie dabei, eine angemessene Abfindung zu verhandeln, sei es im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens oder eines Aufhebungsvertrags.

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Arbeitsvertrag prüfen lassen

Wir nehmen Ihren Arbeitsvertrag genau unter die Lupe und beraten Sie zu allen wichtigen Klauseln, eine Leistung, die in der Regel von Arbeitnehmern besonders geschätzt wird. Auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen stehen wir beratend zur Seite.

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Beratung für Arbeitgeber

Wir begleiten Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Vorbereitung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen sowie im Kündigungsschutzprozess, rechtssicher und pragmatisch.

Themen im Detail

Arbeitsrecht von A bis Z

Die wichtigsten Stationen eines Arbeitsverhältnisses, tippen Sie auf ein Thema für Details.

Unsere Beratung beginnt bereits bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses. Wir stehen Ihnen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen beratend zur Seite und bieten selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen bestehenden Arbeitsvertrag überprüfen zu lassen, von der Vergütung über Befristungen bis zu Ausschlussklauseln.

Nicht selten münden arbeitsrechtliche Probleme in der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung. Kündigungen können sowohl von der Arbeitgeber- als auch von der Arbeitnehmerseite ausgesprochen werden.

Dabei ist regelmäßig zu unterscheiden, ob es sich um eine fristlose (außerordentliche) Kündigung oder um eine ordentliche Kündigung handelt. Nicht selten sprechen Arbeitgeber außerordentliche Kündigungen ohne vorherige Abmahnung aus, gerade hier lohnt sich eine zügige rechtliche Prüfung.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Betreuung arbeitsgerichtlicher Verfahren, häufig in Form der Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht, unter anderem vor dem Arbeitsgericht Bochum, dem Arbeitsgericht Essen, dem Arbeitsgericht Hagen und dem Arbeitsgericht Herne.

Innerhalb derartiger Kündigungsschutzverfahren gilt es in der Regel zu klären, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und ob gegebenenfalls die Sozialauswahl ordnungsgemäß getroffen wurde. Wichtig: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

Häufig kommt es neben Kündigungen auch zu einvernehmlichen Aufhebungsverträgen. Gerne stehen wir Ihnen bei der Beratung im Hinblick auf einen Aufhebungsvertrag zur Seite, von der Prüfung des Entwurfs bis zur Verhandlung der Konditionen.

Sollte Ihr spezielles Problem hier nicht aufgeführt sein, zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Die Rechtsberatung ist ein derart umfangreicher Bereich, dass sich nicht jedes Einzelproblem abbilden lässt. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, gerne auch zunächst mit unserem Sekretariat, lässt sich Ihr Anliegen schnell einordnen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Erste Orientierung

Kündigung erhalten? Prüfen Sie Ihre Lage

Verschaffen Sie sich in wenigen Schritten einen ersten Überblick: Greift in Ihrem Fall der Kündigungsschutz, und welche Abfindung könnte realistisch sein? Alle Eingaben werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet.

Wichtige Frist bei einer Kündigung

Nach Erhalt einer Kündigung bleiben Ihnen im Regelfall nur drei Wochen, um Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht (in unserer Region etwa dem Arbeitsgericht Bochum) zu erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam. Warten Sie daher nicht zu lange und lassen Sie Ihre Kündigung zeitnah anwaltlich prüfen.

Kündigung prüfen lassen

Kostenloser Kündigungsschutz- & Abfindungs-Rechner

Mit diesem Rechner verschaffen Sie sich in wenigen Schritten eine erste, unverbindliche Einschätzung: ob in Ihrem Fall das Kündigungsschutzgesetz greift und in welcher Größenordnung eine Abfindung liegen könnte. Sie beantworten dazu einige kurze Fragen zu Betriebsgröße, Dauer der Beschäftigung und Gehalt. Bevor es losgeht, ein kurzer Hinweis zum Datenschutz:

Datenschutzhinweis zum Rechner

🔒 Ihre Daten bleiben bei Ihnen

Diese Anwendung verarbeitet Ihre Angaben ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert, übertragen oder an Dritte weitergegeben.

Es werden keine Cookies gesetzt und kein Tracking durchgeführt.

Die Ergebnisse dienen nur zur ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung gemäß § 2 RDG. Verantwortlich: Rechtsanwälte Ansorge & Ansorge, Huestraße 5, 44787 Bochum. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.

Bochum und das gesamte Ruhrgebiet

Vertretung vor den Arbeitsgerichten der Region und dem LAG Hamm

Welches Arbeitsgericht für Ihren Fall zuständig ist, richtet sich in der Regel nach Ihrem gewöhnlichen Arbeitsort oder dem Sitz des Unternehmens. Gerade im dicht besiedelten Ruhrgebiet wohnen und arbeiten viele Menschen in unterschiedlichen Städten, sodass schnell ein Gericht außerhalb Bochums zuständig sein kann. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Bochum und der gesamten Region, unter anderem vor diesen Arbeitsgerichten:

  • Arbeitsgericht Bochum
  • Arbeitsgericht Dortmund
  • Arbeitsgericht Herne
  • Arbeitsgericht Gelsenkirchen
  • Arbeitsgericht Hagen
  • Arbeitsgericht Essen

Geht ein Verfahren in die zweite Instanz, übernehmen wir auch die Vertretung in der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm, das für ganz Westfalen zuständig ist. So werden Sie von der ersten Beratung bis zur Berufungsinstanz durchgehend von uns betreut.

Häufige Fragen

FAQ – Gut zu wissen im Arbeitsrecht

Antworten auf die Fragen, die uns in der arbeitsrechtlichen Praxis am häufigsten gestellt werden.

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, handeln Sie daher zügig.

Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. In der Praxis werden Abfindungen häufig im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren oder Aufhebungsverträgen verhandelt; in bestimmten Fällen kommt zudem ein Anspruch nach § 1a KSchG in Betracht. Eine erste Orientierung zur möglichen Höhe gibt unser Abfindungsrechner weiter oben.

Das Kündigungsschutzgesetz greift grundsätzlich, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Daneben bestehen besondere Schutzrechte, etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder für Betriebsratsmitglieder.

Nein. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Ein Aufhebungsvertrag kann erhebliche Folgen haben, etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift anwaltlich prüfen.

Eine Erkrankung schützt nicht generell vor einer Kündigung. Ob eine Kündigung im Einzelfall wirksam ist, hängt von den Umständen ab, gerade hier ist eine anwaltliche Prüfung besonders wichtig.

Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist. Die fristlose (außerordentliche) Kündigung beendet es mit sofortiger Wirkung und setzt einen wichtigen Grund voraus.

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Angesichts der kurzen Fristen und der rechtlichen Komplexität ist anwaltliche Vertretung jedoch regelmäßig empfehlenswert.

Im Urteilsverfahren erster Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig davon, wer gewinnt. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten übernehmen.

Eine Abmahnung ist eine Rüge des Arbeitgebers wegen eines konkreten Pflichtverstoßes, und häufig zugleich die Vorstufe einer verhaltensbedingten Kündigung. Sie sind nicht verpflichtet, eine Abmahnung inhaltlich anzuerkennen. Halten Sie die Abmahnung für unberechtigt, kommen unter anderem eine Gegendarstellung oder ein Antrag auf Entfernung aus der Personalakte in Betracht. Lassen Sie eine Abmahnung anwaltlich prüfen, bevor Sie reagieren.

Ja. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§ 109 GewO), auf Verlangen als qualifiziertes Zeugnis, das sich auch auf Leistung und Verhalten erstreckt. Das Zeugnis muss wohlwollend und zugleich wahr formuliert sein. Hinter scheinbar positiven Formulierungen verbergen sich allerdings mitunter versteckte Bewertungen, eine Prüfung kann sich lohnen.

Noch nicht genommener Urlaub ist grundsätzlich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu gewähren. Kann der Urlaub wegen der Beendigung ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden, ist er abzugelten, also auszuzahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Die genaue Berechnung hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, in welcher Jahreshälfte das Arbeitsverhältnis endet.

Eine betriebsbedingte Kündigung stützt sich auf dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen, etwa bei Umstrukturierungen oder Auftragsrückgang. Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, muss der Arbeitgeber zudem eine ordnungsgemäße Sozialauswahl treffen. Bietet der Arbeitgeber in der Kündigung eine Abfindung nach § 1a KSchG für den Verzicht auf eine Klage an, sollte dieses Angebot vor Ablauf der Drei-Wochen-Frist anwaltlich geprüft werden.

Während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) gilt das Kündigungsschutzgesetz noch nicht; eine ordentliche Kündigung bedarf in dieser Zeit keiner sozialen Rechtfertigung. In einer vereinbarten Probezeit von bis zu sechs Monaten gilt zudem eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Besondere Schutzrechte, etwa nach dem Mutterschutzgesetz, können jedoch auch in dieser Zeit bestehen.

Ja. Wir beraten und vertreten auch Arbeitgeber, von der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträge über die Vorbereitung von Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen bis zur Vertretung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht.

Eine Kündigung bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB) und muss dem Arbeitnehmer nachweisbar zugehen. Besteht ein Betriebsrat, ist dieser vor jeder Kündigung anzuhören (§ 102 BetrVG), andernfalls ist die Kündigung unwirksam. Daneben sind die maßgeblichen Kündigungsfristen, bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes die soziale Rechtfertigung nebst Sozialauswahl sowie etwaiger Sonderkündigungsschutz zu beachten. Eine sorgfältige Vorbereitung vermeidet teure Fehler.

Ihre Ansprechpartner

Wir sind für Sie da

Kündigung erhalten? Wir helfen.

Vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen, bitte immer vorab mit dem Sekretariat. Beachten Sie: Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von nur drei Wochen.

Huestraße 5  |  44787 Bochum, Nähe Hauptbahnhof
Öffnungszeiten: Mo–Do 8:30–13:00 & 13:30–17:30 Uhr, Fr 8:30–13:30 Uhr