Auf einen Blick
Ihr Partner für Baurecht
Kompetente Begleitung für Ihr Bauprojekt
Willkommen bei Ansorge & Ansorge, Ihrer verlässlichen Anlaufstelle für sämtliche rechtlichen Belange im Baurecht. Unser Team steht Ihnen in allen Phasen Ihres Bauprojekts zur Seite: von der Vertragsgestaltung über die Bauphase bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Bauvorhaben bringen vielschichtige Herausforderungen mit sich. Wir bieten Ihnen deshalb nicht nur fundierte rechtliche Beratung, sondern auch pragmatische Lösungsansätze für Ihr konkretes Anliegen, mit dem Ziel, Bauprobleme zu bewältigen und rechtliche Konflikte möglichst gering zu halten. Dabei begleiten wir Sie, ob als privaten Bauherrn oder als Unternehmer, von Anfang bis Ende.
Unsere Kanzlei in Bochum blickt auf eine jahrzehntelange Erfahrung im Baurecht zurück. Wir legen großen Wert auf eine enge, persönliche Zusammenarbeit mit unseren Mandantinnen und Mandanten.
Wir vertreten Ihre Interessen zunächst außergerichtlich und, sofern erforderlich, vor Gericht. Da Baustreitigkeiten bei höheren Streitwerten häufig vor dem Landgericht verhandelt werden, sind wir für Sie unter anderem vor den Baukammern der Landgerichte Bochum, Essen und Hagen tätig, in der Berufung auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm.
Themen im Detail
Baurecht von A bis Z
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Das Baurecht wird üblicherweise in das private und das öffentliche Baurecht untergliedert. Das private Baurecht umfasst dabei insbesondere das Grundeigentum sowie Werkverträge, die etwa bei Bauvorhaben geschlossen werden, zum Beispiel der Architektenvertrag oder der Bauvertrag mit Bauunternehmern. Unsere Kanzlei blickt auf eine jahrzehntelange Erfahrung im Baurecht zurück.
Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der Prüfung von Bau- und Architektenverträgen. Eine sorgfältige Prüfung vor der Unterschrift hilft, nachteilige Vereinbarungen und spätere Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Gerne wirken wir auch bei der Formulierung von Verträgen mit. Auch einen Bauträgervertrag prüfen wir vor Unterzeichnung sorgfältig auf Risiken.
Während oder nach der Bauphase unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Durchsetzung, oder der Abwehr, von Ansprüchen: Gewährleistungsansprüche, Mängelbeseitigungsansprüche, Minderungsansprüche und Schadensersatzansprüche rund um Baumängel. Dabei vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck. Bei Planungs- oder Überwachungsfehlern kommt zudem eine Architektenhaftung in Betracht.
Häufig kommt es im Zusammenhang mit der Vergütung, einem Nachtrag oder der VOB/B zu Streitigkeiten. Auch in diesen Fällen stehen wir Ihnen als Anwälte in Bochum mit Rat und Tat zur Seite, ob bei der außergerichtlichen oder der gerichtlichen Geltendmachung. Bleibt berechtigter Werklohn offen, unterstützen wir Sie auch bei der Durchsetzung im Wege der Werklohnklage.
Wir stehen Ihnen auch im Bereich der Vertragsberatung zur Seite und prüfen für Sie etwa notarielle Kaufverträge. Im Immobilienrecht beraten wir sowohl Verkäufer als auch Käufer und wirken bei der Vorbereitung und Formulierung von Verträgen mit, um nachteilige Vereinbarungen zu Ihren Lasten zu vermeiden. Gerne vertritt Sie unsere Kanzlei im Baurecht und im Immobilienrecht.
Außergerichtlich und gerichtlich an Ihrer Seite: Egal ob außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung, Beratung oder die Vertretung in einem selbstständigen Beweisverfahren, Sie können sich vertrauensvoll an uns wenden.
Ihre Ansprechpartner
Wir sind für Sie da
Häufige Fragen
FAQ – Baurecht
Das private Baurecht betrifft die Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten untereinander, insbesondere Bau- und Werkverträge wie Architektenverträge oder Verträge mit Bauunternehmern sowie Fragen rund um das Grundeigentum. Davon zu unterscheiden ist das öffentliche Baurecht, etwa Baugenehmigungen.
Bei Baumängeln kommen je nach Lage Gewährleistungsansprüche, Mängelbeseitigung, Minderung oder Schadensersatz in Betracht. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie außergerichtlich oder gerichtlich durch, oder wehren unberechtigte Forderungen ab.
Ja. Eine Prüfung von Bau- und Architektenverträgen vor der Unterschrift hilft, nachteilige Klauseln und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Das gilt auch für notarielle Kaufverträge beim Immobilienerwerb.
Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) ist ein Regelwerk, das häufig in Bauverträge einbezogen wird. Sie enthält besondere Regelungen etwa zu Vergütung, Nachträgen, Abnahme und Gewährleistung, die vom allgemeinen Werkvertragsrecht abweichen.
Das selbstständige Beweisverfahren dient dazu, Beweise, etwa zu Baumängeln, gerichtlich sichern zu lassen, bevor sie verloren gehen oder sich verändern. Es kann einen späteren Prozess vorbereiten oder vermeiden helfen. Wir vertreten Sie in einem solchen Verfahren.
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